VERTRETUNGEN, MITTEL UND AUFLÖSUNG
Art. 10: Geschäftsjahr, Vertretungen, und Haftung
- Das Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.
- Der Verein verpflichtet sich durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten und des Sekretärs bzw. des Kassierers oder durch die Kollektivunterschrift ihrer Vertreter innerhalb des Vorstands.
- Die Unterschrift eines einzelnen, bei der Bank unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglieds ist nötig für laufende Ausgaben, die weniger als fünftausend Franken betragen.
- Für Verpflichtungen des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Jede weitere Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 11: Mittel
Um seinen Zweck zu erfüllen hat der Verein folgende Mittel zur Verfügung:
a) Jahresbeiträge der Mitglieder
b) Spenden und Vermächtnisse
c) Subventionen
d) weitere Einkommensquellen.
Art. 12: Revision der Statuten und Auflösung
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Bei Beschlüssen über Statutenänderungen und Auflösung des Vereins ist eine Zwei-Drittels-Mehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten notwendig.
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Bei Auflösung des Vereins gehen dessen Mittel an eine oder mehrere von der Mitgliederversammlung ausgewählte Entwicklungsorganisation.
Art. 13: Inkraftretten der Statuten
a) Die französische Fassung der vorliegenden Statuten ist die rechtskräftige.
b) Die vorliegenden Statuten wurden von der konstituierenden Mitgliederversammlung vom 19. Februar 2001 im Hotel Victoria, Lausanne, Schweiz, genehmigt.
Die Gründungsmitglieder:
Fabrice Notari, 1172 Bougy-Villars, Schweiz
Jacques Muller, 13090 Aix-en-Provence, Frankreich
Bernard Repond, 1633 Marsens, Schweiz
NB: Die vorliegenden Statuten wurden im «Registre du commerce de la Gruyère» in 1630 Bulle, Schweiz, hinterlegt.
*Statuten anlässlich der Generalversammlung am 22.02.2006 in Romont geändert.
**Statuten anlässlich der Generalversammlung am 7. April 2011 in Fribourg geändert.
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